Preise
Saisonzeit / Preis
Vorsaison /Preis
Hautpsaison / Preis
Nachsaison
Nebenzeit
Ferienwohnung 1
49 €
56 €
49 €
nach Vereinbarung
Ferienwohnung 2
59 €
66 €
59 €
nach Vereinbarung
Ferienwohnung 3
49 €
56 €
49 €
nach Vereinbarung
Ferienwohnung 4
79 €
86 €
79€
nach Vereinbarung
Ostern, Pfingsten, Weihnachten, Silvester und an gesetzlichen Feiertagen gelten die Preise der Hauptsaison. Bei einer Buchung von weniger als 4 Nächten wird ein Kurzreisezuschlag in Höhe von 19,00 EUR je Buchung erhoben. Eine Umbuchung bei gleicher Reisedauer kostet 49,00 €. Eine Kurtaxe wird in Maasholm nicht erhoben. Weitere Informationen gerne unter der Telefonnummer: 04642 / 965290 oder unter der Telefonnummer 0177 / 2637800.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 (Abschluss des Gastaufnahmevertrages)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder kurzfristig vom Gastgeber bereitgestellt wird.
2. Die Buchung kann schriftlich, mündlich oder per Telefax erfolgen.
3. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen. Der buchende Gast übernimmt durch die Buchung auch die Haftung für die Vertragsverpflichtungen der weiteren Gäste.
§ 2 ( Leistungen, Preise, Bezahlung )
Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus diesem Buchungsangebot in Verbindung mit den Angaben im Katalog bzw. Internet. Der im Vertrag ausgewiesene Rechnungsbetrag ist vom Gast 2 Wochen vor der vertraglich vereinbarten Bereitstellung der Ferienwohnung auf das Konto des Gastgebers einzuzahlen.
§ 3 ( Rücktritt )
1. Der Abschluss dieses Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes oder des Gastgebers von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Vertragspartner erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung.
2. Im Falle des Rücktritts sind durch den Zurücktretenden folgende Beträge in Höhe der
nachstehenden Prozentsätze, gerechnet vom
Gesamtpreis, an den Vertragspartner zu entrichten,
bis 45. Tag vor Reiseantritt 15 %
bis 31. Tag vor Reiseantritt 25 %
bis 21. Tag vor Reiseantritt 50 %
bis 11. Tag vor Reiseantritt 80 %
danach 90 %
als Pauschalbeträge. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vertragspartner. Dem Zurücktretenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vertragspartner durch seinen Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Rücktrittserklärung ist an den jeweils anderen Vertragspartner zu richten und hat im beiderseitigen Interesse schriftlich zu erfolgen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung bzw. Reiseabruchversicherung seitens des Gastes wird dringend empfohlen.
§ 4 ( Mängel der Gastgeberleistung )
Der Gastgeber haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist die gemietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Gastgeber den Mangel unverzüglich schriftlich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Erfolgt diese Meldung nicht unverzüglich, so ist davon auszugehen, dass es sich um eine bloße Unannehmlichkeit handelt.
§ 5 ( Haftung )
1. Beschädigung der Räume sowie des Inventars gehen zu Lasten des Gastes.
2. Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind und für die der Gastgeber verantwortlich ist, ist auf den dreifachen Preis der vereinbarten Leistung beschränkt, soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruht.
3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen usw.) soweit diese als Fremdleistung gekennzeichnet sind. Gleiches gilt für eine etwaige eigene Veranstaltungen.
§ 6 ( Optionale WLAN-Nutzunh)
Die nachfolgenden Bedingungen regeln in Verbindung mit dem Telekommunikationagesetz (TKG) die Inanspruchnahme des Internetanschlusses des Gastgebers durch den Gast. Durch die optionale Benutzung des lnternetanschlusses wird dem Gast der unverschlüsselte kabellose Zugang zum Internet ermöglicht. Der Vertrag zwischen dem Gastgeber und dem Gast kommt mit der Eingabe des WPA Modus und des WLAN Netzwerkschlüssels, den er vom Gastgeber erhält, zustande, gleichzeitig akzeptiert der Gast die hier aufgeführten Bedingungen. Aus technischen Gründen wird eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkelt nicht garantiert. Zur Nutzung des drahtlosen Zugangs zum Internetanschluss ist ein WLAN fähiges identifizierbares Endgerät notwendig, dabei ist darauf zu achten, dass die WLAN Schnittstelle als DHCP Client konfiguriert ist. Der Gast ist selbst für eine Verschlüsselung (z.B. https, VPN) seiner Daten zuständig. Der Gastgeber haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung des Internetanschlusses entstehen können. Der Gast ist selbst für einen ausreichenden Virenschutz, Datensicherung, etc. verantwortlich. Eine Weitergabe des WLAN-Netzwerkschlüssels und Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet. Beim Versuch der Weitergabe kann der lnternetanschluss vom Gastgeber deaktiviert werden. Eine missbräuchliche Nutzung des Intemetanschlusses ist untersagt, insbesondere die Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigen Inhalten, die Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken, der Versuch des Eindringens in fremde Datennetze, der unaufgeforderte Nachrichtenversand (Spamming), Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Störungen / Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des WLAN-Routers oder anderer Netze führen oder führen können. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet der Gast gegenüber dem Gastgeber auf Schadenersatz. Der Gast selbst ist für die Inhalte, die er über den Internetanschluss aus dem lntemet abruft oder bereitstellt selbst verantwortlich. Eine inhaltliche Überprüfung durch den Gastgeber behält sich dieser vor. Die Nutzungsentgelte entnehmen Sie bitte dem Gastaufnahmevertrag.
§ 7 ( Verjährung )
Vertragliche Ansprüche, Schadensersatzansprüche aus dem Gastaufnahmevertrag sowie Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
§ 8 (Rechtswahl und Gerichtsstand )
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des inländischen – oder des ausländisches Gastes gegen den Gastgeber ist ausschließlich der Sitz des Gastgebers.
§ 9 ( Unwirksamkeit )
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder einzelner Bedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.